Allgemeine

Geschäftsbedingungen

1. GELTUNG

Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit gewerblichen Kunden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an. Sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.
2. ANGEBOT UND LEISTUNGSZEIT

Angebote sind stets freibleibend. Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit der abschließenden Klärung aller technischen Fragen. Soweit Vorarbeiten im Betrieb des Kunden notwendig sind, die wir nicht zu leisten haben, ist der Kunde für die fristgerechte und ordnungsgemäße Ausführung dieser Arbeiten verantwortlich. Der Kunde hat rechtzeitig, mindestens 3 Tage vorher, den Abschluss der Vorarbeiten schriftlich anzuzeigen.
2.
3. EIGENTUMSVORBEHALT

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung vor. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt, und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Für die durch die Verarbeitung und die Verbindung sowie Vermischung entstehende Sache gilt im übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10%, so geben wir auf Verlangen des Kunden nach unserer Wahl Sicherheiten frei.
3.
4. GEWÄHRLEISTUNG

Für einen in sich abgeschlossenen Teil unserer Leistung beginnt die Verjährungsfrist mit der Teilabnahme. Wir sind berechtigt, eine Teilabnahme zu verlangen. Nimmt der Kunde Teilleistungen in Betrieb, gilt dies als Teilabnahme. Die Gewährleistungsfrist beträgt für unsere Leistungen 12 Monate, es sei denn, es ist uns aufgrund unabänderlicher gesetzlicher Regelungen nicht möglich, dies zu vereinbaren. Der Kunde hat die Leistung unverzüglich nach Empfang auf Übereinstimmung mit der vereinbarten Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er innerhalb von 4 Tagen ab Leistungserbringung durch schriftliche Anzeige zu rügen. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung. Zur Nacherfüllung hat uns der Kunde angemessen Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Wenn wir eine uns aufgegebene angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne die Mängel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist oder von uns verweigert wird, so steht dem Kunden nach seiner Wahl das Recht zu, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Veränderungen der Ware oder nicht fachgerechte Instandsetzungsarbeiten, sei es durch den Kunden selbst oder durch Dritte, lassen unsere Haftung für daraus entstehende Folgen entfallen.
4.
5. ALLGEMEINE HAFTUNGSBEGRENZUNG

Schadenersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzungen vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen. Unsere Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt auf das 1,5-fache des Auftragsvolumens Wir haften nicht für Folgekosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit unserer Leistung stehen, wie z.B. Produktionsausfallkosten oder Schäden am Eigentum oder Vermögen Dritter. Dies gilt nicht, wenn wir unsere Haftung nicht beschränken können.
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6. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANZUWENDENDES RECHT

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Rheda-Wiedenbrück. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist Rheda-Wiedenbrück. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden innerstaatlichem Recht. Entgegenstehendes internationales Recht wird ausdrücklich abbedungen.
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Stand 31.05.2006